«Wir pfänden heute keine Fernseher mehr»

3. Juni 2026
Das Betreibungsamt Appenzeller Hinterland stellte im vergangenen Jahr knapp 9400 Zahlungsbefehle aus und nahm 4000 Pfändungen vor. Bereichsleiter Marco Bolzan erklärt, weshalb die Zahlen kontinuierlich steigen und warum kaum noch Gegenstände gepfändet werden.

Marco Bolzan, wie haben sich die Anzahl Zahlungsbefehle und Betreibungen in den vergangenen Jahren verändert?
Innerhalb von fünf Jahren sind die Zahlungsbefehle in unseren Gemeinden von 7097 auf 9389 gestiegen. Bei den Pfändungen lässt sich die Entwicklung aufgrund einer Gesetzesänderung und einer neuen Berechnungsart nicht so präzise belegen. Tatsache ist aber, dass es 2025 rund 4000 Pfändungen gab. Unser Betreibungsamt ist für das gesamte Hinterland zuständig.

Womit erklärt sich diese Zunahme?
Darüber kann ich nur spekulieren. Die Zahlen lassen sich nicht mit der wachsenden Bevölkerung erklären, da die Einwohnerzahl in vielen Gemeinden stabil ist oder nur langsam steigt. Nicht zu unterschätzen sind steigende Lebenshaltungskosten wie der Mietzins oder die Energie- und Gesundheitskosten. Diese Treiber können dazu führen, dass nicht mehr alle Kosten getragen werden können.

Was sind die Schritte auf dem Weg zu einer Betreibung?
Zunächst muss im Falle einer ausbleibenden Zahlung ein Betreibungsbegehren gestellt werden. Das ist gesamtschweizerisch geregelt und auch im Bundesgesetz verankert. Der Gläubiger gibt auf einem Formular den Schuldner, den offenen Betrag und den Grund für die Betreibung an. Im Anschluss geht dieses Begehren an das Betreibungsamt, das für den Wohnort des Schuldners zuständig ist. Wir stellen dann einen Zahlungsbefehl mit einer Frist von 20 Tagen aus.

Und wenn nicht bezahlt wird?
Gibt es seitens des Schuldners weder eine Zahlung noch einen Rechtsvorschlag, muss der Gläubiger ein sogenanntes Fortsetzungsbegehren stellen. Wir versenden dann im Anschluss eine Pfändungsankündigung, wobei meistens der Lohn der Schuldnerinnen und Schuldner gepfändet wird.

Sie pfänden also keine Wertsachen?
In 95 Prozent der Fälle nicht, weil viele Gegenstände wie elektronische Geräte schnell an Wert verlieren. Deshalb pfänden wir heute keine Fernseher mehr, sondern meistens den Lohn. Dafür klären wir unter anderem Vermögenswerte ab, verlangen Lohnabrechnungen und benötigen Ausgaben wie Krankenkassenprämien, Mietzinsen oder Unterhaltsbeiträge. Danach erfolgt eine Budgetberechnung, und ein Existenzminimum wird definiert. Basierend darauf legen wir fest, welche Summe gepfändet werden kann.

Nimmt das Betreibungsamt in diesem Prozess auch eine beratende Funktion für Schuldnerinnen und Schuldner ein?
Solche beratenden Gespräche sind heikel, weil unsere Aufgabe die Durchführung der Zwangsvollstreckung ist. Ein Betreibungsamt ist nicht zu rechtlichen Auskünften befugt, zumal dadurch ein Interessenkonflikt mit den Gläubigern entstehen kann, die zu ihrem Geld kommen möchten. Wir machen Betroffene aber auf Sozial-, Budgetberatungen usw. aufmerksam.

Wie nehmen Sie die Menschen wahr, wenn es tatsächlich zu einer Lohnpfändung kommt?
Die Bandbreite der Reaktionen ist gross. Bei manchen fliessen Tränen, andere wiederum werden laut oder handeln aggressiv. In Herisau haben wir drei Sicherheitsschalter, die Mitarbeitenden sitzen durch eine Glasscheibe von den Schuldnerinnen und Schuldnern getrennt. Leider fehlt heute oft der Respekt im Umgang mit unseren Mitarbeitenden, der Ton hat sich über die Jahre verschärft.

Das klingt nach einem herausfordernden Alltag.
Durch die steigende Anzahl an Zahlungsbefehlen und Pfändungen herrscht ein gewisser Arbeitsdruck. Dazu kommen schwierige Kundschaft und mangelndes Fachpersonal. Aber der Beruf hat auch seine schönen Seiten: Unser Alltag ist abwechslungsreich, voller Überraschungen und vergeht wie im Flug.

Das Betreibungsamt in Herisau ist zuständig für das gesamte Appenzeller Hinterland.
Das Betreibungsamt in Herisau ist zuständig für das gesamte Appenzeller Hinterland.

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