Reduzierte Öffnungszeiten im Betreibungsamt

1. Juli 2026

Die Tage vom 15. bis 31. Juli gelten jährlich als Betreibungsferien. In dieser Zeitspanne dürfen mit wenigen Ausnahmen keine Betreibungshandlungen – z.B. Zustellung des Zahlungsbefehls, Pfändung, Ausstellung eines Verlustscheins – vorgenommen werden.

Aufgrund der personellen Unterbesetzung sowie der andauernd hohen Arbeitslast ist das Betreibungsamt (Schalter- und Telefondienst) während der erwähnten Betreibungsferien jeweils nur am Montag den ganzen Tag sowie vormittags am Mittwoch und Freitag geöffnet. Ab Montag, 3. August, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

 

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