Gemeinderat legt Marschhalt bei Entschädigungen ein

8. Juli 2026
Der Gemeinderat drosselt das Tempo bei der Frage, ob die Entschädigung für nebenamtliche Mitglieder des Gemeinderats erhöht werden soll.

Ursprünglich war die Idee, dass die neuen Ansätze auf den Beginn der neuen Amtsperiode am 1. Juni 2027 in Kraft treten. Die Rückmeldungen von Parteien und Privatpersonen im Rahmen der Vernehmlassung zum "Reglement über die Entschädigung der Behörden" sind jedoch kontrovers und kritisch ausgefallen. Der ambitiöse Zeitplan lässt sich deshalb bis zu den Neuwahlen für die neue Legislatur 2027-2031 im April 2027 nicht einhalten.

In der Vernehmlassung vom 10. April bis 15. Juni sorgte die Höhe der geplanten Entschädigungen mit Mehrkosten von total 73'000 Franken pro Jahr für Kritik. Statt die Entschädigungen zu erhöhen, sollten besser Organisationsfragen zur Behörde angegangen werden. Angesprochen wurde mehrfach, ob das heutige Pensum der nebenamtlichen Mitglieder mit 30 Prozent noch ausreichend sei. Ebenso wird der vom Einwohnerrat im Jahr 2017 verworfene Vorstoss "Reduktion des Gemeinderates von 7 auf 5 Mitglieder" neuerlich aufs Tapet gebracht. Zudem sollten auch die Entschädigungen für andere Milizgremien der Gemeinde einbezogen werden, nicht nur jene für den Gemeinderat.

Die Argumente und Beweggründe des Gemeinderats stiessen auf wenig Resonanz: Die Entschädigungsregelung sei jahrzehntealt, die Höhe liege deutlich unter den Ansätzen in vergleichbaren Gemeinden, das Amt sei deutlich anspruchsvoller geworden und qualifizierte Personen sollten für finanzielle Einbussen im Beruf angemessen entschädigt werden, nur so stünden auch künftig genügend fähige Personen zur Wahl.

Mit dem weiteren Vorgehen wird sich der Gemeinderat nach der Sommerpause auseinandersetzen und zu gegebener Zeit wieder informieren.

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