Personalverordnung, Anhang 1

Nummer
17.2
Name
Personalverordnung, Anhang 1
Erlassdatum
30. November 2010
Inkrafttreten
1. Januar 2021
Informationen
Dieser Anhang gilt für alle Angestellten der Gemeinde, die der Personalverordnung unterstellt sind und nicht Angestellte des Werkhofs, des Gartenbauamtes, der ARA, des Feuerschutzes, des Forstamtes und des Unterhaltsbetriebs Hochbauamt sind.

Zugehörige Objekte

Name
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