Übersicht
Ortsplanung in Kürze
Die Ortsplanung ist eine wichtige Grundlage für eine vorausschauende, qualitativ hochwertige und nachhaltige räumliche Entwicklung der Gemeinde Herisau. Die heute rechtskräftige Ortsplanung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1995 und wurde bereits im Jahr 2013 überarbeitet, damals jedoch von der Stimmbevölkerung abgelehnt. Gleichzeitig führte im Jahr 2014 die Revision eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) zu einem Paradigmenwechsel in der schweizerischen Raumplanung: Um der Zersiedelung der freien Kulturlandschaft entgegenzuwirken, hat das zukünftige Wachstum verstärkt durch Innenentwicklung innerhalb bestehender Siedlungsgrenzen erfolgen. Hierfür sind die bestehenden Potenziale in der Bauzone auszuschöpfen und die Dichte an geeigneten Lagen unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität zu erhöhen
Auch auf kantonaler Ebene haben sich die Rahmenbedingungen mit der Teilrevision des kantonalen Baugesetzes (bGS) und der Revision des kantonalen Richtplans stark gewandelt.
Ablauf der Ortsplanungsrevision
Ausgehend von den neuen raumplanerischen Grundlagen sowie den Erkenntnissen der Ortsplanung von 2013 wurde das Strategiepapier "Räumliches Leitbild 2050" als Grundlage für die nun laufende Gesamtüberarbeitung der Ortsplanung erstellt. Dieses wurde im Mai 2025 an einer Informationsveranstaltung präsentiert und im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur Diskussion gestellt. Das Räumliche Leitbild 2050 fand breite Zustimmung in der Bevölkerung. Basierend auf dem räumlichen Leitbild und unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Vorgaben wird aktuell der Gemeinderichtplan erstellt. Ziel ist es, für diesen im Verlauf der zweiten Hälfte des Jahres 2026 eine öffentliche Mitwirkung mit Informationsveranstaltung zum Gemeinderichtplan durchzuführen.