Kur- und Beherbergungstaxen

  • Jeder Gast in Herisau unterliegt der Kurtaxenpflicht.
  • Die Kurtaxe beträgt pro Nacht Fr. -.60.
  • Die Höhe der Kurtaxe wird von der Gemeinde festgelegt. Für den Gesamtbezug ist das Amt für Volkwirtschaft zuständig.
  • Der Ertrag der Kurtaxen wird ausschliesslich zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen verwendet, die für den Gast geschaffen und von ihm benutzt werden.

Zugehörige Objekte