Gewinn-/Kapitalsteuern: Hinweise und Tipps

Zuständigkeit
Der Staat erhebt von juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern oder an deren Stelle Minimalsteuern auf Grundstücken. Für die Veranlagung und den Einzug der Gewinn- und Kapitalsteuern ist die Kantonale Steuerverwaltung zuständig.

Links, Hinweise und Tipps
Kantonale SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Steuergesetz / VerordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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