Erneuerung Eintrag im Auslandschweizer-Stimmregister

Formular zu "Erneuerung Eintrag Auslandschweizer-Stimmregister"

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Damit der Stimmregistereintrag nach Ablauf von 4 Jahren nicht gelöscht wird, müssen SchweizerInnen, welche im Ausland wohnhaft sind und im Stimmregister Herisau eingetragen sind, den Eintrag jeweils vor Ablauf dieser Frist erneuern.
Adressänderungen oder Abmeldungen sind weiterhin der schweizer Vertretung im Ausland mitzuteilen.

Verfahren

Mit Erhalt dieses ausgefüllten Online-Formulars werden wir den Stimmregistereintrag um weitere 4 Jahre verlängern.

Online-Formular