Sozialhilfebescheinigung
Mit diesem Onlineformular können Sie eine Bescheinigung der Sozialhilfe beantragen, die unter anderem für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nötig ist.
Geben Sie bitte im Feld "Weitere Bemerkungen" an, wozu die Sozialhilfebestätigung benötigt wird (z.B. Ausweisverlängerung, Einbürgerung, Steuern, etc.)
Wichtig: Wir können nur Bestätigungen für die Gemeinde Herisau ausstellen. Falls Sie jetzt oder in den letzten Jahren an einem anderen Ort gewohnt haben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Gemeinde.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sozialhilfe | 071 354 55 36 | Sozialhilfe@herisau.ar.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
Preis
CHF 11.10
Bemerkung
Auf Wunsch erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Herisau die Bestätigung, dass sie während der Dauer ihres Wohnsitzes in Herisau keine Sozialhilfe bezogen haben. Bedingung ist, dass die betreffende Person in Herisau gemeldet ist und seit der Anmeldung keine Leistungen der Sozialhilfe Herisau bezogen hat.
Unterlagen
Kopie eines amtlichen Ausweises (Vorder- und Rückseite).
Verfahren
Die Sozialhilfebestätigung kann aus Datenschutzgründen nur an die Adresse geschickt werden, unter der die betreffende Person bei der Gemeinde Herisau gemeldet sind.
Online-Formular
Für diesen Online-Dienst ist aus Datenschutzgründen ein Benutzerkonto zwingend erforderlich, damit Ihnen eine allfällige Bewilligung, Antwort o.Ä. sofort elektronisch ausgestellt werden kann.