Abstimmung vom 24. November 2013

Informationen

Datum
24. November 2013
Lokalität
Urne beim Gemeindehaus: Vorhalle, Poststrasse 6, 9102 Herisau 2
Urne beim Bahnhof SOB: Schalterhalle
Urne bei den Schulhäusern: Saum, Moos, Ifang, obere Säge und im Eingang des Gemeinschafts-Hauses "Rössli" der Firma Huber & Suhner AG
Kontakt
Denise Signer
Beschreibung
Eidgenössische Vorlagen
  • Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne"
  • Volksinitiative "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen"
  • Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (Autobahnvignette)

Zusätzlich Informationen zu den eidgenössischen Vorlagen

Kommunale Vorlage
Ortsplanungsrevision: Referendum gegen den Beschluss des Einwohnerrates vom 04.09.2013 zur Änderung der Nutzungsplanung

Zusätzliche Erläuterungen zur kommunalen Vorlage
Ortsplanungsrevision (Berichte, Pläne etc.)

Eidgenössische Vorlagen - Resultate Herisau

Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Volksinitiative wird in Herisau abgelehnt.
Beschreibung
Die Initiative verlangt, dass in einem Unternehmen der höchste bezahlte Lohn nicht mehr als das Zwölffache des tiefsten beträgt. Damit will sie die Löhne des obersten Kaders einschränken.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 29,35 %
1'547
Nein-Stimmen 70,65 %
3'724
Leer
31
Ungültig
1
Stimmbeteiligung
50,95%
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Volksinitiative wird in Herisau abgelehnt.
Beschreibung
Die Volksinitiative fordert, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, den gleich hohen oder einen höheren Steuerabzug geltend machen können, wie Eltern, die ihre Kinder gegen Bezahlung durch Drittpersonen betreuen lassen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen" annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 41,54 %
2'198
Nein-Stimmen 58,46 %
3'093
Leer
29
Stimmbeteiligung
51,11%
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes

Abgelehnt
Ergebnis
Die Änderung des Bundesgesetzes wird in Herisau abgelehnt.
Beschreibung
Die Änderung des Nationalabgabestrassengesetzes sieht vor, den Preis der Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken pro Jahr zu erhöhen und eine Zweimonatsvignette für 40 Franken zu schaffen. Die zusätzlichen Erträge finanzieren Betrieb, Unterhalt und Ausbau von rund 400 Kilometer Strassen, die neu in das Nationalstrassennetz aufgenommen werden.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 42,76 %
2'265
Nein-Stimmen 57,24 %
3'032
Leer
24
Ungültig
1
Stimmbeteiligung
51,13%
Ebene
Bund
Art
-

Kommunale Vorlagen

Ortsplanungsrevision: Referendum gegen den Beschluss des Einwohnerrates vom 04.09.2013 zur Änderung der Nutzungsplanung

Abgelehnt
Ergebnis
Die Änderung der Nutzungsplanung wird abgelehnt.
Beschreibung
Die heute rechtskräftige Ortsplanung der Gemeinde Herisau wurde am 25. Juni 1995
genehmigt. Das kantonale Baugesetz fordert die Gemeinden auf, die Nutzungspläne und das Baureglement zu überprüfen und zu revidieren,wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben, wenn neue Aufgaben anstehen oder es aus wichtigen öffentlichen Interessen
als geboten erscheint. In der Regel ist eine Überprüfung nach 10 bis 15 Jahren nach der Genehmigung einer Planung zweckmässig. Für Herisau war dies 2005 bis 2010 der Fall.

Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2013 den Entwurf zur Revision der Ortsplanung beraten. Nach erster Lesung hat er den überarbeiteten Richtplan abschliessend sowie die Nutzungsplanung und das neue Baureglement mit dem Vorbehalt des fakultativen Referendums er lassen.

Gegen den Erlass des revidierten Baureglements wurde das fakultative Referendum nicht erhoben. Hingegen wurde es mit 157 gültigen Unterschriften gegen den Beschluss des Einwohnerrats zur Änderung der Nutzungsplanung ergriffen.

In der Beratung des Einwohnerrates war einzig die Umzonung des Gebietes «Sonnenberg» in die Wohnzone umstritten. Der gestellte Antrag, den «Sonnenberg» in der Grünzone zu belassen, wurde jedoch mit 19 Nein- zu 6 Ja-Stimmen klar abgelehnt.

Der Einwohnerrat empfiehlt die geänderte Nutzungsplanung als Gesamtpaket zur Annahme.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung der Nutzungsplanung annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 37,43 %
1'845
Nein-Stimmen 62,57 %
3'084
Leer
63
Ungültig
1
Stimmbeteiligung
49,0%
Ebene
Gemeinde
Art
-