Betreibungsamt Appenzeller Hinterland

Das Betreibungsamt ist vom 15. bis 31. Juli jeweils nur am Montag den ganzen Tag sowie vormittags am Mittwoch und Freitag geöffnet. Auslöser sind die jährlichen, schweizweiten Betreibungsferien.

Das Betreibungsamt Appenzeller Hinterland wird gemäss eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung geführt. Das Betreibungsamt Appenzeller Hinterland ist für folgende Gemeinden zuständig:

  • Herisau
  • Hundwil
  • Schwellbrunn
  • Waldstatt
  • Schönengrund
  • Urnäsch


Das Betreibungsamt Appenzeller Hinterland ist zuständig für:

 

  • Ausstellung von Zahlungsbefehlen anhand der eingegangenen Betreibungsbegehren;
  • Vollzug von Pfändungen bzw. Ausstellung von Konkursandrohungen anhand der eingegangenen Fortsetzungsbegehren;
  • Vollzug von Verwertungen anhand der eingegangenen Verwertungsbegehren;
  • Arrestvollzug anhand der eingegangenen Arrestbegehren;
  • Retentionsvollzug anhand der eingegangenen Retentionsbegehren;
  • Führung des Eigentumsvorbehaltsregisters und des Viehverschreibungsregisters;
  • Erteilung von Betreibungsauskünften anhand der eingegangenen Auskunftsbegehren

 

Postcheckverbindung / Zahlungsverbindung
IBAN CH09 0900 0000 9000 0381 4

Kontakt

Betreibungsamt Appenzeller Hinterland
Poststrasse 6
9102 Herisau

Tel. 071 354 54 85
Betreibungsamt@herisau.ar.ch

Öffnungszeiten

 

Montag  08.00 - 11.30 Uhr
 

14.00 - 18.00 Uhr

Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch - Donnerstag  08.00 - 11.30 Uhr
  14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 16.00 Uhr

Personen

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Zugehörige Objekte

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