Tempo-30-Initiative wird geprüft

24. Oktober 2025

Der Gemeinderat hat die am 22. August 2025 eingereichte Volksinitiative " Keine neuen Tempo-30-Strecken auf Herisauer Durchgangsstrassen" für zustande gekommen erklärt. Es gingen 380 gültige Unterschriften ein, im Minimum gefordert waren 100. Die Volksinitiative verlangt, dass auf Gemeindestrassen mit übergeordneter Verbindungsfunktion keine neuen Tempo-30-Zonen eingeführt werden dürfen. Zudem sollen bestehende Tempo-30-Zonen überprüft und, sofern keine erhöhte Unfallgefahr besteht, auf Tempo 50 zurückgesetzt werden. Der Gemeinderat lässt nun vom Rechtsdienst prüfen, ob die Initiative für gültig erklärt werden kann. Gemäss Art. 55 Abs. 2 der Kantonsverfassung ist eine Initiative ganz oder teilweise ungültig, wenn sie dem Grundsatz der Einheit der Materie widerspricht, übergeordnetem Recht widerspricht oder undurchführbar ist. Über die Gültigkeit der Initiative entscheidet in Herisau abschliessend der Einwohnerrat.

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GR-MM Initiative Tempo 30 zustandegekommen (PDF, 164.66 kB) Download 0 GR-MM Initiative Tempo 30 zustandegekommen