Gemeinde fördert Ladestationen für E-Fahrzeuge im Wohnsektor

22. April 2026

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Energie- und Klimakommission die Richtlinien für die Ausrichtung von Förderbeiträgen angepasst. Neu wird ab dem 1. Juni 2026 die Installation der Basis-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im Wohnbereich gefördert. Damit ergänzt die Gemeinde das kantonale Förderprogramm, das in erster Linie Beiträge für klassische Einstellhallen und Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern vorsieht.

Im Wohnbereich bestehen jedoch weitere gemeinschaftliche Parkierungsformen, die von der kantonalen Förderung nicht erfasst werden. Dazu zählen insbesondere Garagenboxen, Aussenparkplätze, Carports sowie gemeinschaftliche Einstellhallen und Tiefgaragen von Einfamilienhäusern. Die Gemeinde gewährt Beiträge von 400 Franken pro erschlossenen Parkplatz sowie maximal 6’000 Franken pro Vorhaben.

Weiterhin gefördert wird die Analyse des energetischen Ist-Zustandes eines Gebäudes und die Erhebung des energetischen Sanierungspotenzials anhand eines GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone).

Für Energiefördermassnahmen stellt die Gemeinde Herisau pro Jahr 24'000 Franken zur Verfügung. Es können nicht mehr Förderbeiträge zugesichert werden als die jährlich im Budget bereitgestellten Mittel. Die Gesuche werden nach dem Eingangsdatum behandelt. Die neuen Richtlinien werden ab dem 1. Juni auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht. Anfragen können an die Umweltschutzfachstelle, stefano.dias-machado@herisau.ar.ch, gerichtet werden.

Zugehörige Objekte

Name Download
GR-MM Energieförderprogramm 2026 (PDF, 161 kB) Download 0 GR-MM Energieförderprogramm 2026