Initiative gegen Obstmarkt-Pläne sei gültig
Der Gemeinderat hat die am 12. Dezember 2025 eingereichte Volksinitiative "Obstmarkt Herisau - Keine Zwängerei - Ein Nein ist ein Nein" Mitte Januar für zustande gekommen erklärt. Dies weil 215 gültige Unterschriften eingegangen waren, das Minimum von 100 Unterschriften also erfüllt war.
Inzwischen hat der Gemeinderat auch die Gültigkeit prüfen lassen und bejaht diese. Über die Gültigkeit der Initiative entscheidet in Herisau abschliessend der Einwohnerrat. Zudem beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat, den Stimmberechtigten die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. Das Geschäft ist für den 3. Juni traktandiert, eine Volksabstimmung könnte am 27. September 2026 stattfinden. Die Unterlagen finden sich hier unter www.herisau.ch/sitzungen.
Die Volksinitiative verlangt, dass der Obstmarkt und der Platz grundsätzlich für zehn Jahre in ihrer heutigen Form bestehen bleiben. Deswegen dürfen keine öffentlichen Gelder für Projektierungen etc. ausgegeben werden, ausser diese wurden vorgängig von den Stimmberechtigten genehmigt. Zulässig bleiben sollen Unterhaltsarbeiten, sicherheitsrelevante Massnahmen sowie provisorische Aufbauten und Massnahmen für temporäre Veranstaltungen, die notwendig sind, um den Platz in funktionstüchtigem und sicherem Zustand zu erhalten.
Zugehörige Objekte
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| GR-MM Initiative Obstmarkt Antrag an ER (PDF, 166 kB) | Download | 0 | GR-MM Initiative Obstmarkt Antrag an ER |