Tempo-30-Initiative bleibt ungültig
Die Initiative "Keine neuen Tempo-30-Strecken auf Herisauer Durchgangsstrassen" wird nicht den Stimmberechtigten vorgelegt. Der Einwohnerrat hatte sie am 11. März 2026 für ungültig erklärt, weil sie gegen übergeordnetes Recht verstösst. Dagegen hatte der Initiant am 12. März Beschwerde beim Kanton eingelegt. Der Regierungsrat lehnte die Beschwerde Ende März ab. Dieser Entscheid wurde während der 30-tägigen Frist nicht ans Obergericht weitergezogen. Der Beschluss des Einwohnerrats erwächst deshalb in Rechtskraft, und es gibt keine Volksabstimmung.
Zugehörige Objekte
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| MM Initiative Tempo 30 nicht vors Volk (PDF, 162 kB) | Download | 0 | MM Initiative Tempo 30 nicht vors Volk |