Kurtaxe in Herisau
Informationen für unsere Gäste
Was ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe ist ein Beitrag, den Gäste für ihre bezahlte Übernachtung in Herisau entrichten. Sie wird für touristische Angebote und Einrichtungen verwendet, die den Gästen zugutekommen.
Die Kurtaxe wird pro Person und Übernachtung erhoben und gilt während des ganzen Jahres.
Wie hoch ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe beträgt CHF 0.60 pro Person und Übernachtung.
Wer ist von der Kurtaxe befreit?
- Kinder unter 12 Jahren
- Personen, die unentgeltlich bei einem Beherbergungsbetrieb übernachten
- Pflegekinder sowie Pensionärinnen und Pensionäre in Heimen und Anstalten
- Patientinnen und Patienten von Spitälern und Pflegeheimen
- Militärpersonen und Angehörige des Zivilschutzes bei Einquartierungen
- Personen, die sich mehr als 30 Tage zur Ausbildung in Herisau aufhalten
- Personen, die als Aufenthalter mit Ausweis gemeldet sind
- Benutzende der Chälblihalle oder ähnlicher öffentlicher Unterkünfte
Informationen für Beherbergungsbetriebe
Wer gilt als Beherberger?
Als Beherberger gilt, wer Gästen gegen Bezahlung eine Unterkunft oder einen Platz zum Übernachten zur Verfügung stellt. Dazu gehören zum Beispiel Hotels, B&B, Airbnb, Pensionen, Ferienwohnungen und weitere Unterkünfte.
Welche Aufgaben haben Beherbergungsbetriebe?
Der Beherbergungsbetrieb zieht die Kurtaxe bei seinen Gästen ein und rechnet sie mit der Gemeinde ab.
- erfassen die kurtaxenpflichtigen Gäste und Übernachtungen
- ziehen die Kurtaxe bei den Gästen ein
- melden die erforderlichen Übernachtungszahlen beim Amt für Volkswirtschaft der Gemeinde Herisau
Die Gemeinde rechnet anschliessend die Kurtaxen ab und stellt dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Rechnung.
Die Beherbergungsbetriebe haften für die von den Gästen zu entrichtenden Kurtaxen.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Erfassung der Gästedaten bzw. der kurtaxenpflichtigen Logiernächte kann digital oder schriftlich erfolgen. Die Form der Erfassung ist dem Beherbergungsbetrieb freigestellt. Für die schriftliche Erfassung können Meldeblöcke für CHF 7.00 beim Amt für Volkswirtschaft bezogen werden.
Die Meldung erfolgt mindestens einmal jährlich Anfang Januar für das vergangene Jahr.
Eine laufende Meldung ist ebenfalls möglich.
Die Meldung können Sie per E-Mail an volkswirtschaft@herisau.ar.ch senden oder direkt beim Amt für Volkswirtschaft abgeben.
Kantonale Tourismusabgabe
Beherbergungsbetriebe in Appenzell Ausserrhoden unterliegen neben der Erhebung der Kurtaxe auch der kantonalen Tourismusabgabe. Die Abgabe wird jährlich als Pauschale erhoben und richtet sich nach der Art und Grösse des Betriebs.
Weitere InformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Reglement über den Bezug einer Kurtaxe (PDF, 51 kB) | Download | 0 | Reglement über den Bezug einer Kurtaxe |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gastgewerbe/Tourismus | 071 354 54 26 | Volkswirtschaft@herisau.ar.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Volkswirtschaft | 071 354 54 26 | volkswirtschaft@herisau.ar.ch |