Vaterschaftsanerkennungen

Gerne beraten wir Eltern oder werdende Eltern, welche nicht verheiratet sind, über die Anerkennung Ihres Kindes. Seit Juli 2014 kann mit der Anerkennung auch die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt aufgegeben werden.
Bitte nehmen Sie persönlich mit uns Kontakt auf, damit wir Sie über das genaue Vorgehen aufklären können.

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