Unterhaltsbeiträge für öffentliche Strassen und Wege im privaten Eigentum

Sie besitzen eine öffentliche Strasse oder Weg im privaten Eigentum? Dann können Sie ein schriftliches Gesuch für Unterhaltsbeiträge an den betrieblichen und baulichen Unterhalt stellen. Ihr Gesuch wird durch das Tiefbauamt geprüft. Beitragsberechtigt sind Strassen und Wege gemäss dem Strassenverzeichnis der Gemeinde Herisau. Das neue Strassenverzeichnis tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Für das Jahr 2018 werden noch Unterhaltsbeiträge gemäss dem bisherigen Strassenverzeichnis ausgerichtet.

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