Handänderungssteuern

Bei Handänderungen ist nach kant. Steuergesetz eine Handänderungssteuer zu veranlagen. Die Veranlagung erfolgt durch das Grundbuchamt, der Einzug durch die Finanzverwaltung.

GesetzessammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt