Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde und der Evang. ref. Kirchgemeinde

Nummer
26
Name
Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde und der Evang. ref. Kirchgemeinde
Erlassdatum
3. Dezember 2000
Inkrafttreten
3. Dezember 2000
Informationen
Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Herisau und der Evangelisch reformierten Kirchgemeinde Herisau zur Sicherung der bisherigen Mitbenutzungsrechte an der Reformierten Kirche Herisau, gestützt auf Art. 116 der Kantonsverfassung vom 30. April 1995.

Zugehörige Objekte

Name
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